Kauf einer Immobilie als Erstwohnsitz durch Ausländer

Die Schweiz gilt dank ihrer politischen und wirtschaftlichen Stabilität, der Sicherheit, steuerlichen Vorteilen und der hohen Lebensqualität als «sicherer Hafen» und zieht daher auch ausländische Investoren an.

Erstwohnsitz:

Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei eine Wohnung (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) am Ort seines tatsächlichen Wohnsitzes erwerben. Zu beachten ist, dass mit dem Kauf einer Immobilie in der Schweiz nicht automatisch das Recht für eine Aufenthaltsbewilligung erworben wird. Für EU-/EFTA-Bürger und Nicht-EU-/EFTA-Bürger gelten hinsichtlich der Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung und der Bewilligung zum Erwerb von Wohneigentum unterschiedliche Regelungen. Während EU-/EFTA-Bürger dank des Personenfreizügigkeitsabkommens unkompliziert eine Aufenthaltsbewilligung erhalten müssen nicht-EU-/EFTA-Bürger diverse Kriterien erfüllen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen.