Das Zweitwohnungsgesetz, welches 2016 in Kraft trat, führte eine Regelung ein, wonach keine Zweitwohnungen in Gemeinden bewilligt werden können, in welchen der Anteil an Zweitwohnungen 20% des Wohnbestands übersteigt. Mit wenigen Ausnahmen ist es nicht mehr möglich, in diesen Gemeinden ein Ferienhaus oder Ferienwohnungen zu bauen. Die Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes betreffen Schweizer und Ausländer gleichermassen. […]